Forschungsförderung

Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Sie gerne bei der Recherche nach geeigneten Förderinstrumenten und Ausschreibungen.

Darüber hinaus werden regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche zu allen Fragen der internen und externen Forschungsförderung durchgeführt.

Auch bei der Suche nach Forschungs- und Kooperationspartner_innen sowie bei der Antragsstellung ist die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" behilflich.

Im ASH-Intranet haben Mitglieder der Hochschule unter "alice forscht" Zugang zu weiteren Materialien, die Sie bei Ihren Forschungsaktivitäten unterstützen (z. B. die Drittmittelanzeige oder Merkblätter zu den Themen "Durchführung und Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen an der ASH Berlin" und "Druckkostenzuschüsse"). 

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Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Beachtung und Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind elementare Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten und für die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeit in der Öffentlichkeit und in der Gemeinschaft der Forschung. 
2023 hat die ASH Berlin eine aktualisierte Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Alice Salomon Hochschule Berlin verabschiedet, die zur Qualitätssicherung in der Forschung an der ASH Berlin beiträgt. Diese Satzung klärt wichtige Prinzipien für die wissenschaftliche Praxis der an der Hochschule Tätigen. Sie will auch Bezugspunkt sein für weitergehende Kommunikation und die gemeinsame Ausgestaltung einer Kultur anspruchsvollen und fairen wissenschaftlichen Arbeitens. Hierbei unterstützt die Ombudsperson.

Ombudsperson

Die Ombudsperson berät als unabhängige Ansprechperson die Hochschulmitglieder der ASH Berlin zu Fragen der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Im Fall von Befangenheit oder Verhinderung übernimmt ihre Stellvertretung die anliegenden Aufgaben. Die Ombudsperson arbeitet vertraulich. Um mit der Ombudsperson Kontakt aufzunehmen, schreiben Sie an: OmbudspersonGwP@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu- Ihre Mail wird an die gewählte Ombudsperson weitergeleitet.

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Interne Forschungsförderung

Die Alice Salomon Hochschule Berlin unterstützt die Forschungsaktivitäten ihrer Professor_innen durch die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung sowie durch Forschungs- und Praxissemester. 

Relevante Dokumente und Formulare zur Beantragung eines Forschungs- oder Praxissemesters finden Sie auf der Seite der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).

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Externe Forschungsförderung

Die ASH Berlin ist Mitglied im IFAF Berlin, das angewandte und interdisziplinäre Forschung zu den gegenwärtigen Herausforderungen mit regionalem Bezug fördert. Informationen und Beratung zu Forschungsanträgen beim IFAF Berlin erhalten Sie beim Kompetenzzentrum Integration und Gesundheit.

Förderinformationen

Forschenden an der ASH Berlin steht eine breite Palette an Fördermöglichkeiten durch öffentliche Förderprogramme, Stiftungsgelder oder private Mittel offen. 

Aktuelle Informationen zu nationalen, europäischen und internationalen Förderangeboten finden Sie u.a. auf folgenden Seiten:

Umgang mit Drittmitteln

Mit der Einwerbung von Drittmitteln sind viele rechtliche Fragen und Probleme verbunden. Diese hat die ASH Berlin in der Drittmittelsatzung und der Richtlinie zur Umsetzung der Drittmittelsatzung geregelt. 

Wenn Drittmittel eingeworben werden, wird von den Hochschulen die Zustimmung zum Projekt und häufig auch der Einsatz von eigenen Mitteln erwartet. Wenn Drittmittel beantragt werden, ist dies daher von den Antragsteller_innen rechtzeitig vor Absenden des Antrags mit Hilfe des Formulars zur "Anzeige eines Drittmittelprojektes" der Hochschulleitung anzuzeigen.

Die Drittmittelanzeige dient der Unterrichtung der Hochschulleitung über ein geplantes Drittmittelvorhaben. So wird sichergestellt, dass bereits frühzeitig in der Antragsphase alle verantwortlichen Bereiche der ASH Berlin in die erforderlichen Abstimmungen eingebunden sind und die notwendigen Ressourcen bei Projektbeginn zur Verfügung stehen. Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Antragsteller_innen gerne beim Ausfüllen der Drittmittelanzeige.

Die Drittmittelverwaltung in der Haushaltsabteilung unterstützt Sie gerne bei der finanziellen Abwicklung Ihrer Drittmittelprojekte.

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Aktuelle Ausschreibungen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Aus aktuellem Anlass des Krieges in der Ukraine verweisen wir unten auf zwei ausgewählte Ausschreibungen (siehe Gerda Henkel Stiftung, Hilde Domin-Programm) sowie auf die Seiten #ScienceForUkraine sowie Help and funding opportunities in and from academia.
Die Seiten enthalten Linklisten zu vielfältigen Unterstützungsangeboten und werden vom Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) in Kooperation mit der Universität Erfurt erstellt und aktualisiert.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie unterstützt HAW bei der Kooperation mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, die Forschung in Kooperation mit der Praxis sowie den Wissens- und Technologietransfer zwischen HAW und Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu vertiefen. Innovative Lösungen für wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Herausforderungen sollen entwickelt und um­gesetzt werden. Die themenoffene Förderung konzentriert sich auf Forschungsprojekte, die sich durch ihre An­wendungsorientierung und ihr wirtschaftliches beziehungsweise gesellschaftliches Potenzial auszeichnen. Das Ziel besteht darin, die Forschungsergebnisse in konkrete Anwendungen zu überführen.
Es müssen mindestens zwei Hochschullehrer_innen  innerhalb der eigenen HAW, auch als HAW Verbund im Projekt zusammenarbeiten.

Einreichfrist: 16. Dezember 2024 und/oder 28. November 2025

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

Was wird gefördert?
Das übergeordnete bildungspolitische Ziel dieser Förderlinie ist es, bestmögliche Bildungs- und Teilhabechancen für alle Menschen zu schaffen – unabhängig von ihren Lern- und Leistungsvoraussetzungen sowie etwaigen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Dies soll, über alle Bildungsetappen – von der frühen über die schulische und berufliche Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung – hinweg, empirisch abgesichertes, zielgruppenspezifisches Handlungs- und Veränderungswissen zur Gestaltung von nachhaltig wirksamen Transferansätzen in der inklusiven Bildung generieren. Diese Erkenntnisse zu gelingenden Transferprozessen sollen in Form von praxistauglichen Konzepten bereitgestellt werden.

Gefördert werden sowohl Forschungsprojekte als auch ein Projekt zur wissenschaftlichen Begleitforschung.

Es werden Einzel- und Verbundprojekte zu nachfolgend genannten Themenbereichen im Feld der inklusiven Bildung gefördert:

  • Aus- und Weiterbildung pädagogischer und nicht-pädagogischer Fachkräfte;
  • förderbezogene Lernverlaufs- und Leistungsdiagnostik (auch an den Bildungsübergängen);
  • multiprofessionelle Teamarbeit und Kooperation über Institutions- und Fachgrenzen hinweg.

Die Projekte sollen partizipativ mit einschlägigen Kooperations- und Verbundpartnern durchgeführt werden.

Einreichfrist: 08.01.2025

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Was wird gefördert?
Förderziel ist, das Wissen zur psychischen Gesundheit von Studierenden weiter zu verbessern, um evidenzbasiertes Handeln von Beratungseinheiten für Studierende, Hochschulen, Politik und weiteren Akteuren zu ermöglichen.

Forschungsvorhaben können die Bedeutung, Ursachen und Folgen psychischer Gesundheit an unterschiedlichen Stellen im Student Life Cycle adressieren, z. B. den Einfluss psychischer Gesundheit auf die Studienentscheidung, den Einfluss gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf den Studienerfolg, die Rolle gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Übergang in die Promotion und auch Auswirkungen bei belasteten Studierenden auf die Arbeitsfähigkeit.

Themen und Fragestellungen für anwendungsbezogene Forschungsvorhaben können beispielsweise sein:

  • Forschungsprojekte zur Erforschung individueller Risiko- und Resilienzfaktoren bei Studierenden, z. B. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, soziale Herkunft, nicht-deutsche Herkunft, Elternschaft, Behinderung.
  • Forschungsprojekte zur Rolle hochschulischer Kontextbedingungen, z. B. Identifikation hochschulischer Risiko- und Resilienzfaktoren, Wechselwirkungen zwischen Studierenden und Beschäftigten, Einflüsse räumlicher Mobilität, zunehmender Digitalität des Alltags und des Studiums sowie Auswirkungen von Prüfungsbedingungen auf psychische Gesundheit

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert.

Dieser Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“  und adressiert das Modul C der Rahmenbekanntmachung.

Einreichfrist: 21. Februar 2025

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen
Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte finden am 17.12.2024 und am 07.01.2025 jeweils von 10 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Die Veranstaltungen finden virtuell als Webex-Meeting statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn an.

Die Registrierung für den 17.12.2024 erfolgt unter diesem Link.
Die Registrierung für den 07.01.2025 erfolgt unter diesem Link.

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann. 

Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ist möglich, steht jedoch nicht im Zentrum des Programms. Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre.

Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:

  • eine intensive eigene forschende Tätigkeit der in der Regel zwei bis drei verantwortlichen Wissenschaftler*innen, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
  • ein Fellow-Programm für Gäst*innen aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.

Einreichfrist: 26.03.2025

Verfahren: Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.

Weitere Informationen

Interessierte Wissenschaftler*innen werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen.

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben mit hohem innovativem Charakter, die zur Vertiefung von bestehenden und zur Entwicklung von neuen Forschungsschwerpunkten an der Hochschule oder zu einer Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Hochschule beitragen. 
HAW-ForschungsAkzente zielt auf die Förderung von einzelnen und thematisch begrenzten Vorhaben. Es kann sowohl um die Erkundung bislang (weitgehend) unerforschter Themen als auch um die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen gehen. Dies ermöglicht es, bisher gering- oder unerforschte Forschungsfelder zu erschließen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Erkenntnisgewinnung sowie die auf ihr beruhenden Anwendungsmöglichkeiten – unabhängig davon, ob ein Transfer in naher oder ferner Zukunft zu erwarten ist.
Die themenoffenen Forschungsvorhaben können von einem oder einer oder von mehreren Professor_innen einer HAW bearbeitet werden. Es können auch weitere Partner_innen in das Vorhaben eingebunden werden. Die Förderung erfolgt nur für die antragstellende(n) HAW.

Einreichfrist: 30.5.2025  und/ oder 29.5.2026

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen

Eine Online-Informationsveranstaltung zu der Ausschreibung findet am 15.01.25 von 14 bis 15 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

Was wird gefördert?
Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in diesen beiden Forschungsfeldern bewegen:

  • „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“: Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement ein­gesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
  • „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“: Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.

Gefördert werden risikoreiche, industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein sollen. Dabei sollen mindestens 50 % der im Rahmen der Fördermaßnahme eingesetzten Mittel die KMU erhalten.

Einreichfrist: jeweils zum 15. April und 15. Oktober, bis zum 30. Juni 2027

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

Was wird gefördert?
Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Antrags- und Wettbewerbsfähigkeit der HAW im europäischen und internationalen Forschungsraum durch Anbahnung, Ausbau und Vertiefung von Kooperationen. Im Zuge der Etablierung von Forschungsschwerpunkten im Rahmen internationaler Kooperationen soll die Profilbildung der HAW gestärkt werden. Dafür werden Maßnahmen gefördert, die der Vernetzung mit (poten­ziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern und der Vertiefung dieser Kooperationen sowie der gemeinsamen Antragstellung dienen. Deutsche HAW sollen dabei unterstützt werden, gemeinsam mit nationalen und internationalen Forschungspartnern Projektvorschläge für die Beteiligung an europäischen und internationalen Forschungsförderprogrammen zu erarbeiten.

Gefördert werden Maßnahmen/ Aktivitäten, die nachweislich der Vernetzung mit (potenziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen und einen Mehrwert für die HAW bezüglich des Aufbaus von europäischen und internationalen Kooperationen aufweisen, mit dem Ziel, eine Antragstellung beziehungsweise gemeinsame Einreichung eines Antrags bei der Europäischen Kommission oder den oben genannten europäischen, multilateralen oder internationalen Forschungsförderprogrammen vorzubereiten. Förderwürdig sind zudem auch Aktivitäten für weitere netzwerkbildende Maßnahmen wie zum Beispiel die Ausrichtung einer internationalen „Research Week“ o.ä.

Einreichfrist: fortlaufend bis 30. Juni 2029

Verfahren: Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
 

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

 

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die aktive Teilnahme von Angehörigen deutscher Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) und Fachhochschulen (FHs) an internationalen wissenschaftlichen Kongressen im Ausland, sowohl in Präsenz als auch online. Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines Vortrags oder Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels. Das Programm ist Teil der vom BMBF geförderten Initiative HAW.International. Es richtet sich ausschließlich an Angehörige von HAWs und FHs.

Bewerben können sich Master- und Diplomstudierende (Diplomstudierende: ab dem 4. Studienjahr), Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals (promoviert und nicht-promoviert).

Einreichfrist: Die Bewerbung ist ganzjährig möglich, muss jedoch spätestens 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung beim DAAD eingereicht werden.

Weitere Informationen

Kontakt:
internationales@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu